
Private Pflegeversicherung als Erbschaftsschutz?
Private Pflegeversicherung als Erbschaftsschutz?
Die Sozialversicherungssysteme stehen kurz vor dem Kollaps. Jeder der sein Vermögen, z.B. im Pflegefall, für sich oder seine Kinder bewahren will, sollte die "Pflegelücke" durch eine private Pflegezusatzversicherung absichern. Wir suchen für Sie die passende Lösung. Lassen Sie sich beraten!
Pflegefall im Eigenheim: Kosten und Absicherung in NRW
Die Pflegebedürftigkeit eines Partners trifft Familien oft unvorbereitet – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Besonders in Nordrhein-Westfalen, wo die Eigenanteile für Pflegeheimplätze bundesweit mit am höchsten sind, stellt sich schnell die Frage: Reicht die Rente aus, oder ist das mühsam abbezahlte Eigenheim in Gefahr?
Die Kostenfalle: Pflegeheim-Kosten in NRW
In NRW müssen Pflegebedürftige (Pflegegrad 2-5) im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von ca. 3.582 € pro Monat rechnen. Zwar gewährt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), der mit der Dauer des Aufenthalts steigt, doch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleiben voll bestehen.
Hier ist die Kostenentwicklung über 5 Jahre (basierend auf aktuellen Durchschnittswerten für NRW):
Jahr im Heim | Zuschuss auf EEE | Monatlicher Eigenanteil (ca.) | Jährliche Kosten |
|---|---|---|---|
1. Jahr | 15 % | 3.582 € | 42.984 € |
2. Jahr | 25 % | 3.294 € | 39.528 € |
3. Jahr | 45 % | 2.911 € | 34.932 € |
4. Jahr | 70 % | 2.432 € | 29.184 € |
5. Jahr | 75 % | 2.432 € | 29.184 € |
Gesamt | 175.812 € |
Die Kapitalrechnung
Um diese Kosten von rund 175.800 € über 5 Jahre decken zu können, wäre bei einer unterstellten Verzinsung von 3 % p.a. und vollständigem Kapitalverzehr am Ende der Laufzeit ein Startkapital von ca. 163.000 € notwendig.
Rechenbeispiel: Was bleibt dem Ehepartner zum Leben?
Stellen wir uns ein Ehepaar vor:
- Partner A (Pflegeheim, PG 4): Rente 1.600 €
- Partner B (zu Hause): Rente 1.200 €
- Wohnkosten (Haus): 1.000 € (Nebenkosten, Heizung, Grundsteuer etc.)
Wenn Partner A ins Heim muss, entsteht eine massive Finanzierungslücke. Dem Partner zu Hause muss ein Selbstbehalt bleiben. Nach Abzug der Wohnkosten von z.B. 1.000 € von der eigenen Rente (1.200 €) verbleiben Partner B lediglich 200 € zum Leben. Davon müssen nicht nur Lebensmittel und Kleidung, sondern auch die Instandhaltung des Hauses bezahlt werden.
Ganz konkret: Verrechnung der Rente(n) und eines Sparvermögens von z.B. 30.000 Euro
Im ersten Jahr muss der Pflegebedürftige in NRW durchschnittlich 3.582 € pro Monat aus eigener Tasche bezahlen. Dies ist bereits der Betrag, der nach Abzug der pauschalen Sachleistung der Pflegekasse (z. B. 1.775 € bei PG 4) und unter Berücksichtigung des 15 % Leistungszuschlags auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) verbleibt.
Hier ist die Analyse der Zahlungsflüsse für das beschriebene Ehepaar im ersten Jahr:
1. Die monatliche Finanzierungslücke
- Kosten Heimplatz: 3.582 €
- Einkommen Partner A (Heim): 1.600 € Rente
- Monatliche Lücke: 1.982 €
Da Partner B zu Hause ebenfalls Kosten hat (z.B. 1.000 € Wohnkosten bei 1.200 € Rente), kann aus dem laufenden Einkommen von Partner B kaum etwas zur Deckung der Heimlücke beigetragen werden, ohne den eigenen Lebensunterhalt zu gefährden.
2. Einsatz des Sparvermögens (30.000 €)
Bevor Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) gezahlt wird, muss das verwertbare Vermögen bis auf das Schonvermögen aufgebraucht werden.
- Schonvermögen: Für Paare liegt die Grenze des Barvermögens aktuell bei 10.000 € (5.000 € pro Person).
- Verwertbares Vermögen: Von den 30.000 € müssen somit 20.000 € für die Heimkosten eingesetzt werden.
- Reichweite: Bei einer monatlichen Lücke von 1.982 € ist das verwertbare Ersparte nach etwa 10 Monaten vollständig aufgebraucht.
Ab dem 11. Monat müsste das Sozialamt einspringen, sofern kein weiteres Vermögen (wie das Haus, falls es nicht als Schonvermögen anerkannt wird) vorhanden ist.
3. Schonvermögen und Sterbegeldversicherung
Das Schonvermögen dient dazu, dem Einzelnen eine würdige Lebensführung und eine angemessene Bestattungsvorsorge zu ermöglichen.
- Anrechnung der Sterbegeldversicherung: Eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundener Bestattungsvorsorgevertrag wird in der Regel nicht auf das Barvermögen-Schonvermögen (die 10.000 €) angerechnet, sofern die Versicherungssumme angemessen ist.
- Angemessenheit: Als angemessen gelten Beträge, die die ortsüblichen Bestattungskosten decken (oft zwischen 5.000 € und 8.000 €).
- Vorteil: Durch eine rechtzeitige Umschichtung von Barvermögen in eine Sterbegeldversicherung kann dieses Kapital vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt werden, da es zweckgebunden für die Bestattung reserviert ist. Es erhöht somit faktisch den Betrag, den man behalten darf. 👁️
Zusammenfassung der Zahlungsflüsse im 1. Jahr:
- Monate 1–10: Die Lücke von ca. 2.000 € wird durch die Rente von Partner A und den monatlichen Verzehr von ca. 2.000 € aus dem Ersparten gedeckt.
- Monate 11–12: Das verwertbare Ersparte ist weg. Es verbleiben nur noch die 10.000 € Schonvermögen (und ggf. die Sterbegeldversicherung). Das Sozialamt muss nun die restliche Lücke übernehmen.
Diese detaillierte Rechnung verdeutlicht, wie schnell auch ein solides Polster von 30.000 € durch die hohen Heimkosten in NRW aufgezehrt wird.
Das Eigenheim und die Erbsicherung
Ein angemessenes Haus (z. B. 150 qm) gilt gegenüber dem Sozialamt oft als Schonvermögen, solange der Partner darin wohnt. Doch die laufenden Kosten müssen gedeckt werden. Reicht das Geld nicht aus, entstehen Schulden, die spätestens im Erbfall durch den Verkauf des Hauses beglichen werden müssen.
Vorteile privater Vorsorge:
- Pflegetagegeldversicherung: Flexibel, zahlt festen Tagessatz zur freien Verfügung.
- Pflegerentenversicherung: Lebenslange Rentenzahlung, oft mit stabilen Beiträgen.
Erbe retten: Wenn Kinder die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung ihrer Eltern übernehmen, schützen sie direkt ihr späteres Erbe vor der Verwertung durch Pflegekosten. Hier gibt es wirklich clevere Lösungen! 👁️
Kontakt für Beratungsgespräche:
📞 Telefon: 02131 5953606
📧 E-Mail: info@finanzen-mit-plan.de




