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🧮 Ein glorreicher Abgang?

Thomas Günter Zaja
Thomas Günter Zaja BLOG
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⚰️  Sterbegeldversicherung – Sinnvolle Vorsorge oder unnötige Ausgabe?

Das Thema Tod und Beerdigung wird oft verdrängt, doch die finanziellen Folgen einer Bestattung können für Angehörige eine enorme Belastung darstellen. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Sterbegeldversicherung und die Bestattungsvorsorge.

1. Zahlt die gesetzliche Rentenversicherung oder Krankenkasse?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Das gesetzliche Sterbegeld wurde bereits im Jahr 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Auch die gesetzliche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld für die Bestattungskosten. Lediglich Hinterbliebene erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- oder Waisenrente, die jedoch der laufenden Lebenshaltung dient und nicht für die Beerdigung gedacht ist.

2. Wer zahlt, wenn kein Vermögen vorhanden ist?

Hinterlässt der Verstorbene kein Vermögen, tritt die gesetzliche Bestattungspflicht in Kraft. Diese ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Die Kostenlast trifft dabei die nächsten Angehörigen in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge – und zwar unabhängig davon, ob sie das Erbe antreten oder ausschlagen.

Grundsätzlich werden Angehörige in folgender Reihenfolge herangezogen:

  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
  2. Kinder (volljährig).
  3. Eltern.
  4. Geschwister (volljährig).
  5. Enkelkinder.
  6. Großeltern.
  7. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (in einigen Bundesländern).

Bis zu welchem Verwandtschaftsgrad?

Die Bestattungspflicht endet in der Regel bei den Geschwistern bzw. deren Kindern (Nichten/Neffen) oder den Großeltern. Weiter entfernte Verwandte wie Cousins oder Großtanten sind meist nicht mehr gesetzlich verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen oder zu bezahlen.

Gibt es absolut keine bestattungspflichtigen Angehörigen oder sind diese unauffindbar, veranlasst das Ordnungsamt eine sogenannte Amtsbestattung. Sind jedoch Angehörige vorhanden, die lediglich finanziell überfordert sind, kann beim Sozialamt eine Sozialbestattung beantragt werden. Hierbei müssen die Angehörigen (bis zum oben genannten Grad) ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen, um die Kostenübernahme zu rechtfertigen.

3. Wie teuer ist eine durchschnittliche Bestattung heute?

Die Kosten für eine Bestattung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Je nach Region und individuellen Wünschen müssen Sie heute mit folgenden Durchschnittswerten rechnen:

  • Einfache Feuerbestattung: ca. 4.000 € – 6.000 €
  • Klassische Erdbestattung: ca. 8.000 € – 12.000 €
    Darin enthalten sind Friedhofsgebühren, Bestatterleistungen, Sarg/Urne, Grabstein sowie Traueranzeigen und Floristik.

4. Schutz vor dem Sozialamt: Der Freibetrag

Ein wichtiger Vorteil der Sterbegeldversicherung: Sie gilt als zweckgebundene Vorsorge für die Bestattung. Wenn eine Person beispielsweise in einem Pflegeheim untergebracht wird und Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) beantragen muss, darf das Sozialamt die Sterbegeldversicherung in der Regel nicht verwerten, sofern die Versicherungssumme angemessen ist.

  • Freibetrag: Gerichte sehen eine Summe von ca. 3.500 € bis 8.000 € (je nach Region) als geschütztes Schonvermögen an, das ausschließlich für die Bestattung reserviert bleibt.

5. Der Vergleich: Sparen in Eigenregie vs. Versicherung

Verbraucherschützer raten oft zum Eigen-Sparen. Schauen wir uns die Zahlen für eine 55-jährige Person bei einer Sparrate von 20 € monatlich und 2 % Verzinsung an:

Zeitpunkt

Kapital durch Eigen-Sparen (ca.)

Versicherungssumme (Tarif ohne Gesundheitsprüfung)

Nach 10 Jahren (Alter 65)

ca. 2.650 €

ca. 5.500 € – 6.500 €

Nach 20 Jahren (Alter 75)

ca. 5.880 €

ca. 5.500 € – 6.500 €

Nach 30 Jahren (Alter 85)

ca. 9.850 €

ca. 5.500 € – 6.500 €

Analyse:

  • Tritt der Tod früh ein (z.B. mit 65), leistet die Versicherung deutlich mehr, als angespart wurde (nach Ablauf der 24-monatigen Wartezeit).
  • Tritt der Tod erst sehr spät ein (mit 85), wäre das Eigen-Sparen finanziell im Vorteil.
  • Das Risiko: Niemand weiß, wann der Ernstfall eintritt. Die Versicherung bietet Sofortschutz (nach Wartezeit) für die volle Summe. Falls Sie zum Zeitpunkt des Antrags halbwegs gesund sind, dann lohnt es sich meist einen Tarif mit - einfachen - Gesundheitsfragen zu nehmen, dann fällt die Wartezeit komplett weg!

Gründe für und gegen eine Sterbegeldversicherung

Pro (Dafür):

  • Finanzielle Entlastung: Angehörige müssen nicht für die Kosten aufkommen.
  • Schonvermögen: Sicher vor dem Zugriff des Sozialamts bei Pflegebedürftigkeit.
  • Keine Gesundheitsprüfung: Auch bei Vorerkrankungen problemlos abschließbar.
  • Planbarkeit: Die Bestattung ist finanziell abgesichert, egal wann man stirbt.

Contra (Dagegen):

  • Wartezeit: Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung meist 24 bis 36 Monate (bei Unfalltod meist Sofortleistung).
  • Rendite: Bei sehr langem Leben zahlt man unter Umständen mehr Beiträge ein, als am Ende ausgezahlt wird.

Warum zum Versicherungsmakler?

Eine Sterbegeldversicherung scheint simpel, doch der Teufel steckt im Detail. Ein Versicherungsmakler hilft Ihnen:

  1. Tarifdschungel zu lichten: Es gibt enorme Unterschiede bei den Beiträgen und Wartezeiten.
  2. Zweckbindung sicherzustellen: Damit das Geld wirklich vor dem Sozialamt geschützt ist.
  3. Individuellen Bedarf zu ermitteln: Wie viel Bestattungsvorsorge ist in Ihrer Region wirklich nötig?

Lassen Sie sich im eigenen Interesse von den Experten der THL Versicherungsmakler GmbH beraten. Wir finden die Lösung, die Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit gibt.


 

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Tod - Bestattungskosten

 
 
Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben.“ Diese Aussage mag vielleicht für Verstorbene gelten, nicht aber für Hinterbliebene. Denn auf sie kommen im Todesfall die Bestattungskosten zu, etwa für den Bestatter, den Friedhof und die Trauerfeier.
 
Aktualisierung: 
 
Obwohl unser Artikel noch nicht alt ist, sind die genannten Kostenbeispiele nicht mehr ganz aktuell. Durch die stark angestiegene Inflation müssen Sie ca. 15 - 20 % aufschlagen.
Daher scheint es angebracht zu sein, die Versicherungssumme für die Bestattungsvorsorge mit mindestens 7.500 Euro anzusetzen!
 

Selbst das Musikgenie Mozart wurde in einem Wiener Armengrab verscharrt!

Sterbegeldversicherung

Inhalt:

1. Alles geregelt?

2. Kosten?

3. Wer muss zahlen?

4. Kein Geld? - was tun?

5. Was kostet IHRE Sterbegeldversicherung

1. TOD: Alles geregelt?

Warum sollten SIE zu Lebzeiten die eigene Bestattung regeln?

Der Tod ist unvermeidlich. Die damit verbundenen Kosten kommen auf jeden Falls auf Sie bzw. Ihre Angehörigen zu.

Wenn es Ihnen nicht egal ist, wie und in welchem Rahmen Ihre Bestattung erfolgen soll, dann müssen Sie organisatorisch und finanziell vorsorgen.

Die meisten von uns haben auch vor alle notwendigen Dinge zu ihren Lebzeiten zu regeln. Die Umfrage eines Finanzdienstleisters zeigt jedoch, dass es oftmals bei guten Vorsätzen bleibt. Dies ist um so verwunderlicher, da fast alle Befragten folgende Kernaussage machten:

"Ich möchte niemandem zur Last fallen"

 

 

Für Freund des schwarzen Humor von Monty Python: Do it yourself Bestattung 

 

2. TOD: Kosten

Wir kaufen alle regelmäßig Brot. Daher können die meisten Leute die ungefähren Brotpreise nennen. - Der Tod und die damit verbundenen Kosten sind Gott sei Dank nicht unser täglicher Begleiter. Jedoch einmal im Leben eines Menschen ist dieses Thema unvermeidlich. Damit Ihre Angehörigen wissen, wie Sie bestattet werden möchten und wovon dies bezahlt wird, sollten Sie dies zu Ihren Lebzeiten regeln.

 

ACHTUNG: Inflationsbedingt können Sie hier locker 15 % aufschlagen!

Wieviel kostet eine Bestattung heute?

 
 
 
 

3. TOD - wer bezahlt?

 
 
Um die Bestattungskosten kommen Hinterbliebene in der Regel nicht herum. Denn gemäß § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Das gilt auch dann, wenn der Nachlassberechtigte das Erbe ausschlägt. Von der Kostentragungspflicht wird er dadurch nicht entbunden.
 
Sollte das örtliche Sozialamt in Vorlage treten, dann kommen auf die Angehörigen sicher Regressforderungen zu!
 
Können sich Angehörige die Bestattung nicht leisten, fragen sie sich früher oder später, wann das Sozialamt die Kosten der Beerdigung übernimmt. Die schlechte Antwort lautet: Eigentlich fast nie. Nur zwei Prozent der jährlichen Beisetzungen hat der Staat zuletzt gezahlt.
 
Bestattungspflichtige Hinterbliebene müssen für die sogenannte Sozialbestattung belegen, dass sie keine finanziellen Mittel haben. Dafür sind sehr viele Unterlagen notwendig, etwa die Sterbeurkunde und Nachweise über den Nachlass des Verstorbenen. Der Bestattungspflichtige muss unter anderem Einkommens- und Vermögensnachweise beim Sozialamt einreichen samt Kontoauszügen aller Art sowie den Mietvertrag und einen Nachweis über besondere Belastungen.
 
 
 

 

4. Individuelles Sparen vs. Kollektivsparen

 
Wenn Sie das Geld für eine Bestattung bereits angespart haben und es auch kurzfristig verfügbar ist, müssen Sie nichts unternehmen.
 
Für alle anderen Beteiligten stellt sich die Frage der Finanzierung. Hier haben wir einen Bankkredit mit einer Sterbegeldversicherung verglichen:
 
 

 

5. Individuelle Berechung:

 
 
 
 

 

Welche Aufgaben gehören zu einer Notfallplanung?

 

Rechtssichere Vollmachten erstellen

(Handlungsvollmacht, Bankvollmacht etc.)
 

Patientenverfügung

(muss medizinisch fundiert und immer rechtlich aktuell sein)
 

Testament

(muss formal und inhaltlich rechtssicher sein )
 

Trauerfallplanung

(Angehörige, Freunde und ggf. Bestatter frühzeitig einbeziehen)
 
 

 
 
Das Laden des Vergleichsrechners kann einen Augenblick dauern!

 
 

 

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